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Pädagog:innenbildung

Stellungnahme der uniko zu den Gesetzesentwürfen PädagogInnenbildung NEU vom 29. April 2013

Die Task Force Lehramt hat im April 2013 eine Stellungnahme zu den vorgelegten Begutachtungsentwürfen für das Hochschulgesetz 2005 (HG), das Universitätsgesetz 2002 (UG) und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) erarbeitet, die am 29. April 2013 von der Plenarversammlung der uniko einstimmig beschlossen wurde. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden in einigen Punkten als nicht ausreichend eingeschätzt und konterkarieren den qualitativen Weiterentwicklungsaspekt. Im Folgenden werden die grundlegenden Problembereiche kurz angeführt:

  1. Kompetenzverteilung zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten: Die vorliegenden Gesetzesentwürfe leisten keine hinreichende Klärung der Zuständigkeiten.
  2. Abhängigkeit zum LehrerInnendienstrecht: Es muss sichergestellt werden, dass nur der Masterabschluss zur Ausübung des LehrerInnenberufs berechtigt.
  3. Induktionsphase: Die Induktionsphase muss Teil des Masterstudiums sein.
  4. Kosten: Mit den geplanten Gesetzesänderungen ergeben sich für die Universitäten erhebliche zusätzliche Kosten, die in der Mehrkostenberechnung nicht abgebildet sind, und die nicht durch das derzeitige Globalbudget bedeckt werden können.
  5. Qualitätssicherungsrat: Die Verpflichtung einer positiven Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates als Grundlage der Leistungsvereinbarung stellt einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten dar und wird daher abgelehnt.
  6. Gesetzliche Rahmenbedingungen von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten: Kooperationen sind aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten schwer umsetzbar.
  7. Lehramtsstudien im Kunstbereich: Der künstlerische Aspekt in der Ausbildung für künstlerische Unterrichtsfächer findet sich im Gesetzesentwurf des HG nicht wieder.